So setzen Sie die Mitteilungspflicht von elektronischen Aufzeichnungssystemen für Kassen in Odoo um
Im Zuge der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Manipulation von elektronischen Aufzeichnungssystemen hat der deutsche Gesetzgeber eine neue Mitteilungspflicht für Aufzeichnungssysteme eingeführt. Bis Ende letztem Jahres war diese Pflicht ausgesetzt, weil es noch keine Möglichkeit gab, Aufzeichnungssysteme elektronisch zu melden. Seit dem 1. Januar 2025 sind Steuerpflichtige nun verpflichtet, Informationen zu ihren Kassensystemen elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln. Wir haben für Sie die Pflichten, Fristen und mögliche Lösungen zusammengefasst.
Was muss gemeldet werden?
Die Mitteilungspflicht bezieht sich auf elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a Absatz 1 Abgabenordnung (AO). Dazu zählen Kassensysteme, Taxameter und Wegstreckenzähler. Konkret müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Art des Kassensystems: Hierbei ist eine Beschreibung des eingesetzten Systems notwendig, wie beispielsweise eine stationäre Registrierkasse, mobile Kassensysteme oder ein Cloud-Kassensystem.
- Seriennummer des Kassensystems: Eindeutige Identifikation der jeweiligen Kasse
- Details zur Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE): Seriennummer, Zertifikatsnummer, Hersteller und Typ der TSE. Wir empfehlen immer den Einsatz einer cloudbasierten TSE, wie z. B. von fiskaly. Diese wird einmal pro Kasse eingerichtet und ändert sich dann nicht mehr.
- Datum der Inbetriebnahme: Zeitpunkt, zu dem das Kassensystem erstmals genutzt wurde
- Standort der Kasse: Adresse, an der das elektronische Kassensystem verwendet wird
- Informationen zu Änderungen: Außerbetriebnahme einer Kasse, Austausch oder Aktualisierung der TSE
Welche Fristen gelten für die Anmeldung?
- Die Mitteilungspflicht für Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, endet am 31. Juli 2025.
- Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme sind dagegen innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden. Dies gilt ebenfalls für außer Betrieb genommene Kassensysteme nach dem 1. Juli 2025.
- Nicht angeschaffte (z. B. gemietete oder geleaste) elektronische Aufzeichnungssysteme sind so zu behandeln wie angeschaffte Aufzeichnungssysteme.
- Laut fiskaly muss ein Kassensystem außerdem vor der Inbetriebnahme gemeldet werden. Wenn Sie sich hier unsicher sind, lassen Sie sich am besten von Ihrer Steuerberatung beraten.
Wie müssen die Kassendaten gemeldet werden?
Die Anmeldung beim Finanzamt muss elektronisch erfolgen. Die Daten des elektronischen Kassensystems können manuell über das ELSTER-Portal mithilfe der ERIC-Schnittstelle übermittelt werden.
Über Dienstleister wie fiskaly gibt es auch die Möglichkeit, die Kassendaten automatisiert übermitteln zu lassen. Dazu wird aber eine zusätzliche Implementierung im jeweiligen Kassensystem benötigt, d.h. für Odoo, dass ein Odoo-Partner eine Integration entwickeln muss, um eine Verbindung mit der von fiskaly bereitgestellten Schnittstelle herzustellen.
Unsere Empfehlung für Ihre Odoo-Kasse
Für unsere Kunden, die keine große Anzahl von Kassensystemen haben und deren Anzahl von Kassensystemen nicht schwankt, empfehlen wir eine manuelle Meldung der Kassendaten über das ELSTER-Portal.
Wenn Sie allerdings über eine große Anzahl von Kassen verfügen und/oder die Anzahl Ihrer Kassensysteme schwankt, sodass Sie ständig An- und Abmeldungen vornehmen müssen, lohnt sich unter bestimmten Voraussetzungen ggf. eine Integration der bereitgestellten Schnittstelle. Sollten Sie hieran Interesse haben, kommen Sie gerne auf uns zu.
DISCLAIMER
Wir sind weder Steuerberater noch bieten wir steuerberaterliche Tätigkeiten an. Die Verantwortung für die Meldung liegt beim Steuerpflichtigen. Für die Bewertung steuerlicher Praktiken greifen wir auf das Know-How unserer im Netzwerk befindlichen Steuerberatenden zurück.
Um das Kontaktformular laden zu können, müssen Sie externe Dienste zulassen.
Quellen
Schreiben des Bundesfinanzministeriums: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2024-06-28-mitteilungsverpflichtung-nach-AO.html
Blogartikel von fiskaly: https://kassensichv.net/articles/neue-mitteilungspflichten-2025-kassen-taxameter-wegstreckenzaehler